Aufgrund seines chemischen und bitteren Geschmacks werden dem flüssigen Ketamin vor dem Pulverisieren seit einiger Zeit vermehrt Aromen hinzugefügt, meist Erdbeergeschmack.
Erfrischungsgetränke müssen allerdings nicht streng alkoholfrei sein, sondern dürfen je Liter bis 2 g Alkohol enthalten, der aus ihren Fruchtbestandteilen oder Aromen stammt.
Aufgrund meteorologischer und politischer Einflüsse kann es bei natürlichen Aromen zu starken Schwankungen in der Qualität und bei den erhältlichen Mengen kommen (siehe hierzu Vanille).