Jedes Päckerei-Stück muss mit einer besonderen Adresse, auch mit Buchstaben, dem Bestimmungsorte und der Geld- oder Wertsumme (falls letztere deklariert worden) bezeichnet sein.
Die Postleitzahl sollte in einem Kreis etwa in der Größe eines Groschens links neben dem Bestimmungsort erscheinen, bei Schreibmaschinenschrift in Klammern gesetzt.