Trotz der damit verbundenen Schwierigkeiten haben zwischen 1999 und 2009 knapp 102.000 zypriotische Türken Geburtsurkunden der Republik beantragt und erhalten.
Mit einem solchen Ausweis ist die Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen, sofern diese nicht durch anderweitige Dokumente mit gleicher Rechtskraft (z. B. Geburtsurkunde, Personenstandsregister) nachgewiesen werden kann.