In engerem Sinne ist die staatsbürgerliche Pflicht gemeint, einen amtlichen Identitätsnachweis zu besitzen und auf Verlangen einer zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörde (Gericht, Polizei) vorzulegen.
Der neue Personalausweis kann im Internet den gleichen Identitätsnachweis liefern, wie es die Funktion als Sichtdokument außerhalb des Internets bietet.
Der Karteninhaber soll durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass der elektronische Identitätsnachweis nur in einer Umgebung eingesetzt wird, die nach dem jeweiligen Stand der Technik als sicher anzusehen ist.
Weltweit üblich ist eine Ausweispflicht bei Grenzübertritten (Grenzkontrolle), als Identitätsnachweis dient bei der Ein- und Ausreise in der Regel ein Reisepass.