Der Empfehlende hat in seinem Börsenbrief/Aktienempfehlung die Interessenkollision offenzulegen oder sich herauszuhalten, damit ihm nicht Scalping vorgeworfen werden kann.
Ist ein Betriebsratsmitglied aber in eigener Angelegenheit betroffen, z. B. bei Versetzung oder Umgruppierung, dann entfällt auf Grund einer Interessenkollision das Beratungs- und Stimmrecht.
Besitzt beispielsweise ein Finanzmarktteilnehmer mehrere Interessen, die ihn dazu bewegen könnten, Informationen zu missbrauchen oder zu unterschlagen, die für die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte erforderlich sind, liegt eine Interessenkollision vor.
Der Interessenkonflikt (auch Interessenskonflikt oder Interessenkollision) ist ein Konflikt, der durch das Zusammentreffen gegensätzlicher Interessen in einer Person entsteht, die ihren Ursprung im unterschiedlichen Status dieser Person haben.
Die gesetzlich vorhandene Ausstandspflicht bei Interessenkollision ist nur sehr beschränkt anwendbar, da das Amt bei deren konsequenter Anwendung nicht hinreichend zu besetzen wäre.