Ist der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaft, sind die Ausschüttungen mit Ausnahme von 5 % nichtabzugsfähiger Betriebsausgaben unter bestimmten Bedingungen steuerfrei (körperschaftsteuerliches Schachtelprivileg).
Das hatte zur Folge, dass sich der Gesetzgeber bei Kapitalgesellschaften umfassend mit der Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital auseinandersetzte.
Aus Gründen der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit hat sich der Gesetzgeber entschieden, das gesamte Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften in seine Bestandteile aufzugliedern.
Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die empfangende Kapitalgesellschaft zukünftig mit mindestens 5 % an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt sein muss, damit die Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung greift.
Eine Möglichkeit zur Gründung eine Firma als Kapitalgesellschaft – wie das beispielsweise Ziviltechnikern etwa in Form eines Architekturbüros möglich ist – gibt es für Ärzte vorerst nicht.
Ab Geschäftsbericht 2006 sind große Kapitalgesellschaften verpflichtet, für den Unternehmenserfolg wichtige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in die Lageberichterstattung einzubeziehen.