Die Niederspannungsrichtlinie definiert als Niederspannung Nennspannungen zwischen 50 und 1000 Volt für Wechselstrom sowie zwischen 120 und 1500 Volt für Gleichstrom.
Ein örtlicher Potentialausgleich ist ein Potentialausgleich zwischen allen elektrisch leitfähigen Teilen in einem Raum oder Bereich und dem Schutzleiter der in den Raum oder Bereich geführten Leitungen für Niederspannung.