Erstmals kamen Forderungen nach einer Aufhebung der Personalkredithöchstgrenze im Jahre 1969 auf, die bisherigen Höchstgrenzen für den Personalkredit entfielen in den einzelnen Bundesländern bis 2005.
Ein Personalkredit ist im Bankwesen ein Kredit, der aufgrund der Bonität des Kreditnehmers von den Kreditinstituten zur Verfügung gestellt wird und als Blankokredit oder gegen Kreditsicherheiten gewährt werden kann.
1939 gehörte der Lombardkredit dann doch zu den Personalkrediten: „Bei den Personalkrediten überwiegen bei weitem die durch Wertpapier-, Waren- oder Wechsellombard gedeckten Kredite“.