Es ist ein Instrument der Raumordnung und ähnlich der Veränderungssperre eine entschädigungslos hinzunehmende Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums.
Sie selbst ist als Mittelzentrum in der langfristigen Raumordnung verankert, sodass mittlerweile zahlreiche neue Arbeitsplätze in den Industrie- und Gewerbegebieten entstanden sind.
Diese Arbeiten dienen u. a. als Basis für strategische Planungsdokumente unterschiedlicher Art, sowie die Überarbeitung und Aktualisierung des raumordnerischen Orientierungsrahmen der Arbeitsgruppe Raumordnung der Oberrheinkonferenz.
Aufgrund von Unwägbarkeiten im Bereich des Naturschutzes wurde die Bundesbahn gebeten, für beide Großvarianten Unterlagen für die Raumordnung auszuarbeiten.
Zunächst wurde ein Raumordnungsverfahren eingeleitet, das gezeigt hat, dass lediglich eine der von Experten erarbeiteten drei Alternativen den Anforderungen der Raumordnung entspricht.