Wenn Leiden und Verwüstungen im Kriegsverlauf nicht mehr dem Friedensziel dienten, verliere auch ein mit gerechten Gründen begonnener Krieg seine moralische Rechtfertigung.
Eine echte Druckkündigung liegt vor, wenn keine objektive Rechtfertigung der Drohung besteht, der Arbeitgeber aber auf Grund der angedrohten Nachteile dem Druck nachgibt.
Als epistemische Rechtfertigung wird in der Erkenntnistheorie eine Bedingung verstanden, die eine wahre Überzeugung erfüllen muss, um Wissen zu sein.
Wegen dieser einseitigen Rechtsmacht, die durch Gestaltungsrechte verliehen wird, bedarf das Gewähren eines Gestaltungsrechts einer besonderen Rechtfertigung aus Vertrag oder Gesetz.