Die Lösung zur besseren Verfügbarkeit war die Scheckgarantiekarte (kurz: Scheckkarte), die dem Verkehrsbedürfnis nach einem garantierten Einstehen des bezogenen Bankiers für die Forderung bis zu einer bestimmten Höchsthaftungssumme Rechnung trug.
Weiterhin ist eine Geheimnummer in der Regel eine Ziffernfolge, mit der man sich als rechtmäßiger Nutzer für verschiedene „Dienstleistungen“ ausweist, wie beispielsweise Bankkonten, Scheckkarten, Schlössern mit Zahlenkombinationen o. Ä.
In der Rechtswissenschaft ist umstritten, ob die bei diesem Verfahren genutzten Karten auch unter den Begriff der Scheckkarte subsumiert werden können.
Visitenkarten haben kein standardisiertes Format, jedoch hat sich die Scheckkarten-Größe (85,6 mm × 54 mm) eingebürgert, weil sie am bequemsten zu transportieren ist und viele Aufbewahrungshilfen für dieses Format ausgelegt sind.
Bekannt wurde sie auch durch die um 1975 aufkommende Eurochequekarten-Werbung, bei der ihr Name auf übergroßen Scheckkarten in allen Post- und Bankfilialen zu finden war.