Neben den Regelungen der Straßenverkehrsordnung, die mit dem Begriff des Ortsgebiets verbunden sind, werden auch andere Regelungen, etwa Lärmschutzmaßnahmen, durch verfassungswidrige Ortbetafelung hinfällig.
In der Straßenverkehrsordnung werden aber auch die Begriffe Eisenbahnübergang und Bahnübergang bei der Beschreibung der entsprechenden Verkehrszeichen verwendet.
Auf Grund der besonderen Situation, dass einzelne Abschnitte abwechselnd auf deutschem und belgischem Hoheitsgebiet verlaufen, gilt die jeweilige nationale Straßenverkehrsordnung.