Der dabei entstehende unruhige, ja sprunghafte Charakter der Aufzeichnungen scheint in der Natur dieses Werkes begründet und war mit einiger Sicherheit bereits der Urschrift eigen.
Bei notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten können später vom Notar weitere Ausfertigungen (besondere Kopien der Urschrift, die das Original im Rechtsverkehr vertreten) erteilt werden.