Ergibt sich hieraus eine Wertminderung, sind Wertberichtigungen (Bildung einer Einzelwertberichtigung oder von Rückstellungen) bzw. Abschreibungen vorzunehmen.
Eine dauernde Wertminderung ist ein nachhaltiges – zumindest einen erheblichen Teil der Nutzungsdauer bestehendes – Absinken des aktuellen Werts unter den Buchwert.
Streng zu trennen ist es vom Lagerrisiko, das keine direkten Auswirkungen auf den Umsatz hat, sondern sich auf die Lagerkosten oder als Wertminderung auswirkt.