Die Zertifikatsinhaber haben das Recht, von der Emittentin am Zahltag die Zahlung des Einlösungsbetrages oder des vorzeitigen Einlösungsbetrages zu verlangen.
Am Zahltag sorgte er dafür, dass die Jungen gemäß ihren Aufgaben in einer Reihe vor ihr standen, dahinter die Männer und etwas abseits die Mädchen mit dem Trinkwasser.