Ihre Forschungsschwerpunkte sind zivilrechtliche Grundlagen; Schuldrecht, Sachenrecht; deutsches Zivilrecht und europarechtliche Einflüsse und Grundstrukturen des Arbeitsrechts.
Auseinandersetzung ist nach deutschem Zivilrecht ein Verfahren, bei dem das Vermögen einer Personenmehrheit unter den Mitgliedern verteilt und die Gemeinschaft oder Gesellschaft aufgelöst wird.
Sein (unveröffentlichter) Habilitationsvortrag „Grundrechte und Privatrecht“ (1953), noch historisch angelegt enthielt bereits die Konzeption für die späteren Arbeiten zum Verhältnis Grundrechte und Zivilrecht.
1 Satz 1 PatG zwischen gleichberechtigten Personen des Zivilrechts, nämlich einem Kläger (dem so genannten Nichtigkeitskläger) und dem Inhaber des angegriffenen Patents, durchgeführt wird.