Die meisten Beschäftigten in den Jobcentern sind formal entweder Beschäftigte der Agentur für Arbeit oder einer Kommune, die zur dortigen Arbeit abgeordnet werden.
Von dort wurde er 1994 bis 1997 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet und war dort dem insbesondere für das Gesellschaftsrecht zuständigen II.