Dem Bejahen des Genusses durch den Genießer steht die Lebenshaltung der Askese entgegen, bei der es um Verzicht geht und Genuss gezielt vermieden wird.
Angesichts der Mannigfaltigkeit der Behinderteneinrichtungen kann eine solche Vorhaltepflicht nicht wie bei stationären Pflegeeinrichtungen allgemein bejaht werden.
Moralische Theorien, die primär negative Pflichten bejahen und positive verneinen, wie es etwa für einige libertäre Strömungen gilt, sind naturgemäß dem Überforderungseinwand weniger ausgesetzt.
Bejaht man die Schutzwürdigkeit, so stellt sich als nächstes die Frage, ob die Buchpreisbindung ein notwendiges und geeignetes Werkzeug ist, diesen Schutz durchzusetzen.
Das Urteil bejaht zwar die Gewissensfreiheit des einzelnen Grundbesitzers, schließt aber keinesfalls dessen Haftung für die Folgen einer persönlichen Entscheidung aus.
Er bejaht zwar die Existenz einer ungeschriebenen Lehre, deren Gegenstand das Gute gewesen sei, lehnt aber die Gleichsetzung des Guten mit dem Einen ab.