Dieser wird jedoch anstatt über einen Helm über einen durchgehenden Schlauch beatmet, der das Gesicht mit einschließt und keinen Sichtbereich freilässt.
Die Staatsanwaltschaft gab kurze Zeit später an, die Anklagen gegen die inhaftierten Bergarbeiter beim nächsten Gerichtstermin „vorläufig“ zurückziehen zu wollen und diese unter Auflagen freizulassen.
Jeder Festgenommene ist unverzüglich der nächsten sachlich zuständigen Behörde zu übergeben, oder aber – wenn der Grund der Festnehmung schon vorher entfällt – freizulassen.