Die letzte Instanz, der Bundesgerichtshof, hat 2001 entschieden, wer sich eine solche Domain zuerst sichert, darf auch die Rechte an einem solchen Namen genießen.
Notger galt als hervorragender Verwalter seiner Diözese und als Förderer der Schulen, und er genoss bei den Kaisern und Päpsten seiner Zeit hohes Ansehen.