Dieser Wertabschlag ermittelt sich als kapitalisierte Differenz zwischen den vereinbarten Fremdkapitalzinsen und den Fremdkapitalkosten unter Berücksichtigung der steuerlichen Abzugsfähigkeit dieser Differenz (1-s).
Die Juristen unterschieden in jener Zeit zwischen Zinsen, die als solche verzinst werden () und den nach eingetretener Fälligkeit kapitalisierten Zinsen ().
Auf diese Weise kapitalisiert, schafften sie es, ihre Produktionstechniken ständig zu modernisieren; sie konnten alle Mechanisierungsmittel verwenden, die der Geschäftsführung zur Verfügung standen und für den einfachen Landwirt unerreichbar waren.