Zwar konnten sie nun wieder ihre Felder bestellen, doch die darauffolgende Sturmflut brach durch den schutzlos gewordenen Deich und überflutete das Land.
Es sind nicht mehr „einschüchternde Tatmodalitäten (Gewalt, Drohung, Ausnutzung einer schutzlosen Lage)“ notwendig für das Bejahen einer Vergewaltigung.