Im Laufe des Hochmittelalters verselbständigte sich das Vermögen der Domkapitel gegenüber dem Bischofsgut, so dass die Domherren auch Aufgaben der Wirtschaftsführung sowie Territorialverwaltung übernahmen.
Die straff aufrechte Wuchsform der einzelnen dicht nebeneinander gelagerten, wurzellosen Moospflanzen bedingen eine kapillare Leitfähigkeit und vermögen somit den Wasserstand anzuheben.
Sie dürfen deshalb mit der geplanten Nutzungsdauer beim Vermögen und vorgesehenen Fälligkeiten beim Fremdkapital rechnen, wobei einmal gewählte Bewertungsmethoden beibehalten werden sollen (Stetigkeitsprinzip).