Am einfachsten kann eine Berichtigung des Grundbuchs erreicht werden, falls der wahre Berechtigte seine Rechtsstellung durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweisen kann.
Der Berechtigte eines Wohnungsrechts ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.
Rund um die Messehallen wurden zwei Sicherheitszonen eingerichtet: Zur ersten („roten“) Zone hatten nur G20-Teilnehmer und ausdrücklich Berechtigte Zugang.