Ausbildungsbestandteile neben Vermittlungstechnik, Übertragungstechnik und Fernschreibtechnik, waren auch die Elektromechanik, Elektrotechnik (Berechtigung für Arbeiten an Anlagen bis 1 kV Spannung) und das Erlernen verschiedener Messverfahren.
Rechtssicherheit beruht auf dem Anspruch der Klarheit, Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und Gewährleistung von Rechtsnormen sowie die an diese gebundenen konkreten Rechtspflichten und Berechtigungen.