In einer Vorsorgevollmacht kann man mehrere Personen als Bevollmächtigte ernennen: Entweder mit mehreren Einzelvollmachten, einer Doppelvollmacht oder einer Ersatzvollmacht.
Bei geschäftsunfähigen Patienten sind es die gesetzlichen oder gewillkürten Vertreter, wie Bevollmächtigte im Rahmen einer auf medizinische Fragen bezogenen Vorsorgevollmacht, die den Vertrag schließen.