Während das Reichsrayongesetz noch die Abwägung zwischen militärischen Erfordernissen und Eigentumsrechten vornahm, ordnete das Schutzbereichsgesetz von 1935 die Rechte der Eigentümer den militärischen Wünschen unter.
Als das Haus schließlich deutlich über dem Startpreis versteigert wurde, gaben die neuen Eigentümer bekannt, sie wollten in dem Haus wohnen und den Garten erhalten.
Marksteine (Bedeutung als Schandstein oder Gewicht ist hier unzutreffend) sind Grenz- oder Flursteine, auf denen Symbole des Eigentümers angebracht sind.