Der Gesetzgeber muss sie entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen, er hat jedoch grundsätzlich weiten Gestaltungsspielraum bei der Wahrnehmung seiner Schutz- und Förderpflichten.
Als Voraussetzung für die Teilnahme am See- oder Binnenschifffahrtsfunk, beziehungsweise dem Bedienen einer Seefunkstelle oder Küstenfunkstelle, ist vom Gesetzgeber der Besitz eines personengebundenen Funkbetriebszeugnisses vorgeschrieben.
1234/2010 machte umfangreiche Änderungen am bestehenden deutschen Recht erforderlich, die der Gesetzgeber durch Neufassung der Regelungen im Alkoholsteuergesetz umsetzte.
Bei Eigentumsbeschränkungen habe der Gesetzgeber jedoch sehr freie Hand, solange die Maßnahmen im öffentlichen Interesse (Interesse der Gesamtbevölkerung) liegen würden.
Aus Gründen der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit hat sich der Gesetzgeber entschieden, das gesamte Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften in seine Bestandteile aufzugliedern.