Dem Gremium gehörten maximal achtzig Persönlichkeiten aller Bevölkerungskreise, überwiegend jedoch aus Heilberufen, an, die über Erfahrungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens verfügten.
Nach üblichem professionellem Sprachgebrauch in einer Einrichtung des Gesundheitswesens ist die Patientenakte die Gesamtheit aller dokumentierten Informationen über den aktuell behandelten Fall eines Patienten.
Psychologen werden regelhaft unzulässig mit Psychotherapeuten bzw. generell mit Beratern und Helfern im Gesundheitswesen und der Erziehung gleichgesetzt.