Demgegenüber hätten die Kultusminister im Sinne des Überwältigungsverbots des Beutelsbacher Konsens für qualitätsgesicherte digitale Angebote zun sorgen.
Als die Kultusminister die Petition nicht behandelten und stattdessen ein Verbot der Volksbegehren forderten, rief die Initiative zum Rücktritt der Kultusminister auf.
Obwohl der Kultusminister dem Anliegen der Stadt aufgeschlossen gegenüberstand und ihm 1968 schließlich zustimmte, verhinderten fehlende Finanzmittel zunächst die Errichtung eines weiteren selbstständigen Gymnasiums.
Von 1947 bis 1953 widmete er sich als Hochschulreferent des Kultusministeriums dem Aufbau der bayerischen Universitäten; bis 1958 war er Berater des Kultusministers.
Er wollte eine bundesweit einheitliche Regelung der Kultusminister: „Kein Kind darf mehr eingeschult werden, ohne die sprachlichen Mindestanforderungen zu erfüllen.