Das kann einerseits schuldrechtlich durch Miete, Leihe, Pacht oder Leasing geschehen, andererseits aber auch durch die dinglich wirkende Dienstbarkeit.
Allerdings ist zu beachten, dass anders als bei einem Kauf, Leasing und Finanzierung keine Individualisierung der Fahrzeuge (Konfiguration) möglich ist.
Zahlungsstörungen werden von bestimmten Gläubigern (Kreditinstitute, Leasing­unternehmen, Telekommunikationsunternehmen, Handel, Versandhandel, Vermieter) der Schufa gemeldet, die ihren Mitgliedern hierüber auf Anfrage Auskunft erteilt.