Der deutsche Bundespräsident übernimmt Schirmherrschaften nur als alleiniger Schirmherr, es sei denn, es besteht eine Doppelschirmherrschaft mit einem ausländischen Staatsoberhaupt.
Ferner ist er Präsident der örtlichen Arbeitsvermittlungsagentur und Vorsitzender der Bürgermeistervereinigung sowie Mitglied oder Schirmherr mehrerer humanitärer Verbände.