Nach Einführung der allgemeinen Schulpflicht im Jahre 1825 erteilte ein ausgebildeter Lehrer, der gleichzeitig Küsterdienste versah, den Unterricht, doch es fehlte geeigneter Schulraum.
Die Sozialisation der Kinder und Jugendlichen folgte oft einem engen vorgegebenen Muster, das durch gesetzliche Vorgaben bestimmt war: Schulpflicht, Ausbildungspflicht, Arbeitspflicht.
Mit diesen Klausuren endet die offizielle Schulpflicht, die Schüler können allerdings entscheiden, ob sie ihre schulische Ausbildung noch ausbauen und intensivieren wollen.