Schriftstellerisch befasste er sich mit den Biographien von Künstlern sowie mit den Städten und Herrschern, die als Schutzherren über Künstler in Erscheinung getreten sind.
Die Abtei hatte bereits 1432 den Landgrafen als erblichen Schutzherrn anerkannt und musste der Landgrafschaft in der folgenden Zeit weitere Zugeständnisse machen.
Dabei dominierten die Kusiut die Winterzeremonien, wobei jede(r) von ihnen einen Namen erhielt und einen übernatürlichen Schutzherrn, dessen Tanz er aufführte.