Dann nämlich muss der Staat gleichermaßen die Religionsfreiheit des Beamten wie seine Pflicht zur Neutralität und das Selbstbestimmungsrecht der jeweiligen Religionsgemeinschaft beachten.
Man beruft sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker und will Volksabstimmungen durchführen, in denen die Bevölkerung der entsprechenden Region frei über den Status entscheiden kann.
Aufgrund des Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrechts des Patienten dürfen nur solche Behandlungen durchgeführt werden, die vom Willen des Patienten getragen sind.
Aus dem Kirchlichen Selbstbestimmungsrecht, das allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zusteht, können sich dabei allerdings Abweichungen zum gewöhnlichen Vereinsrecht ergeben (verfassungskonforme Auslegung).