1875 verfügte eine eidgenössische Verordnung, dass die Aushebung der Trompeter der eidgenössischen und kantonalen Truppenkörper anlässlich der allgemeinen Rekrutierung durch Trompeterinstruktoren zu erfolgen habe.
Schon einige Jahrzehnte zuvor, 1598, hatte es im Zusammenhang mit den Türkenkriegen eine ähnliche Verordnung gegeben, auf die die Raaberkreuze zurückgehen.