Bestand hat lediglich die Verurteilung wegen Urkundenfälschung, während der Fall hinsichtlich der Vorwürfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug neu aufgerollt wird.
Eine Verurteilung wegen einer Straftat, solange sie nach dem Bundeszentralregistergesetz vorgehalten werden kann, schließt die Auszeichnung mit dem Verdienstorden aus.