Voraussetzungen sind fünf Jahre legaler Aufenthalt mit Daueraufenthaltserlaubnis (die es erst nach 5 Jahren befristeter Aufenthaltserlaubnis gibt), ohne schwere Vorstrafen und ausreichendes Einkommen.
Zur Eröffnung erinnerten sie daran, dass der Skandal nicht nur 32 Personen, sondern zehntausende Deutsche betreffe, die ohne Vorstrafen in polizeilichen Datenbanken eingetragen seien.
Als die Firmenleitung seiner Brauerei vor der anstehenden Beförderung jedoch Nachforschungen anstellt, wird seine Vorstrafe bekannt, und er wird entlassen.