Die zuständige Theaterkommission setzte jedoch die geplante Uraufführung unmittelbar nach der Generalprobe ab und entließ Zuckmayer und Elwenspoek fristlos.
Dafür wurden sie beim Arbeitsgericht angezeigt, da eine Aufforderung zum Streik eine Aufforderung zum Vertragsbruch darstelle, und kurz darauf fristlos entlassen.
Das Recht auf fristlose Kündigung wegen Untätigkeit des Maklers oder anderer Pflichtverletzungen wird durch eine im Vertrag eingetragene mehrmonatige Kündigungsfrist nicht außer Kraft gesetzt.