Den Ausnahmeämtern fehlte zwar die für Magistraturen entscheidende Legitimation durch die Volksversammlung, doch wurden sie durch die außergewöhnliche Machtfülle zum Kanon der Magistraturen mitgerechnet.
Rund 70 % (insgesamt 156) akzeptierten den Aufsatz (nicht mehr erscheinende Zeitschriften wurden dabei nicht mitgerechnet; berücksichtigt man auch diese, waren es rund 60 %).