In Sitzungen von Kommissionen hingegen wird nicht gedolmetscht; hier sind die deutschsprachigen Ratsmitglieder verpflichtet, Schriftdeutsch zu sprechen.
Die niederdeutschen Dialekte weisen mit dem von den besonders mitteldeutschen Dialekten geprägten Standarddeutsch (Hochdeutsch oder Schriftdeutsch) geringe strukturelle Ähnlichkeiten auf, prägen allerdings in mancherlei Hinsicht die deutsche Standardaussprache.
Sie ist, wo immer es sich anbietet, kontrastiv zum Schriftdeutschen angelegt und hat einen normativen Anspruch, was auch im Untertitel Ein Wegweiser zur guten Mundart zum Ausdruck gebracht wird.
Das Schweizerdeutsche dringt in viele Bereiche vor, in welchen vorher ausschliesslich Schriftdeutsch verwendet wurde, und geniesst als Zeichen der schweizerischen und regionalen Identität eine hohe Wertschätzung.
Die Schreibung eines Dehnungs-h, eine (im europäischen Vergleich unübliche) Eigenart des Schriftdeutschen wird von so gut wie allen schwäbischen Mundartautoren beibehalten.