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das Hindernis <-ses, -se> [ˈhɪndɐnɪs] SUBST

مانع [maːniʕ]; موانع pl [maˈwaːniʕ] (2)
عائق [ʕaːʔiq]; عوائق pl [ʕaˈwaːʔiq] (2)
حاجز [ħaːdʒiz]; حواجز pl [ħaˈwaːdʒiz] (2)

behindern VERB trans

عاق [ʕaːqa, uː]
أعاق [ʔaˈʕaːqa]
عرقل [ʕarqala]

behindert ADJ (körperlich od geistig)

معاق [muˈʕaːq]
معوق [muˈʕawwaq]

die Behinderung <-, -en> SUBST

عرقلة [ʕarqala]
إعاقة [ʔiˈʕaːqa]

verhindern VERB trans

منع [manaʕa, a]
حال دون [ħaːla (uː) duːna]

die Erfordernis [ɛɐ̯ˈfɔrdɐnɪs] SUBST

شيء ضروري [ʃaiʔđɑˈruːriː]; متطلبات pl [mutat̵ɑllaˈbaːt]

die Finsternis <-, -se> [ˈfɪnstɐnɪs] SUBST

ظلام [ð̵ɑˈlaːm]
ظلمة [ð̵ulma]

die Mondfinsternis <-, -se> SUBST

خسوف [xuˈsuːf]

die Sonnenfinsternis <-, -se> SUBST

كسوف (الشمس) [kuˈsuːf (aʃ-ʃ.)]

unbehindert [ʊnbɛˈhɪndɐt] ADV

بدون عوائق [biˈduːni ʕaˈwaːʔiq]

I . ungehindert [ˈʊngəhɪndɐt] ADJ

حر [ħurr]

II . ungehindert [ˈʊngəhɪndɐt] ADV

بحرية [bi-ħuˈrriːja]

hinderlich [ˈhɪndɐlɪç] ADJ

معيق [muˈʕiːq]
عائق [ʕaːʔiq]

verhindert ADJ

امتنع عليه الحضور [imˈtanaʕa ʕaˈlaihi l-ħuˈđuːr]
راغب في أن يكون فنانا [raːɣib fiː ʔan jaˈkuːna faˈnnaːnan]

die Verhinderung <-, -en> SUBST

I . vermindern VERB trans

قلل (من/هـ) [qallala]
أنقص [ʔanqɑs̵ɑ]
نقص [naqqɑs̵ɑ]
خفض [xafađɑ, i]

II . vermindern VERB refl

نقص [naqɑs̵ɑ, u]
قل [qalla, i]
انخفض [inˈxafađɑ]

schinden <schindet, schindete [o. selten schund], geschunden> [ˈʃɪndn̩] VERB trans

عذب [ʕaððaba]
جار (على) [dʒaːra, uː]

Einsprachige Beispiele (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Inzest ist die Keuschheitsverletzung mit solchen, für deren Heirat eines dieser Ehehindernisse besteht.
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Von dieser Möglichkeit der Dispensierung vom Ehehindernis des existierenden Ehebands machten über 15000 Paare Gebrauch.
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Ein Ehehindernis ist im deutschen bürgerlichen Recht jeder Umstand, der die Ehefähigkeit eines der Verlobten verhindert.
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Da es sich um ein Hindernis göttlichen Rechts handelt, ist es auch nicht möglich, eine Dispens von diesem Ehehindernis zu erlangen.
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Es ist unter Kirchenrechtlern umstritten, in welchen Fällen dieses Ehehindernis göttliches Recht (also direkt aus der Schöpfungsordnung abgeleitet) und wann rein kirchliches Recht ist.
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Dieses Ehehindernis entsteht nicht, falls ein Mann zum Zweck der Eheschließung entführt würde.
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Wichtige Ehehindernisse sind fehlende Geschäftsfähigkeit, Ehemündigkeit und die Eheverbote sowie ein Willensmangel im Erklärungsbewusstsein und im Geschäftswillen, widerrechtliche Drohungen oder Bewusstseinstrübungen.
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Bei einem Ehehindernis des kanonischen Rechts können Brautleute keine gültige kirchliche Ehe schließen.
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Bei Ehehindernissen göttlichen Rechts ist das nicht der Fall.
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Eine Besonderheit beim Eherecht ist, dass nach ibaditischer Lehre außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen zwei Personen ein permanentes Ehehindernis zwischen ihnen darstellt.
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