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öffentlich-rechtlicher/verwaltungsrechtlicher Vertrag

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Die fünf norddeutschen Küstenländer verbindet eine Vielzahl vergleichbarer verwaltungsrechtlicher Problemstellungen, was sich auch in parallelen landesrechtlichen Bestimmungen zeigt.
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Die Änderungsgenehmigung von 2005 zur Mitverbrennung von Sekundärbrennstoff war Gegenstand mehrerer verwaltungsrechtlicher Widerspruchsverfahren und Anfechtungsklagen.
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Die wesentlichen Strukturelemente sind dabei Rechtsklarheit, Verlässlichkeit, Berechenbarkeit und Erkennbarkeit des Rechts, womit der Bürger vor gesetzlicher, richterlicher oder verwaltungsrechtlicher Überforderung beziehungsweise Überraschung geschützt werden soll.
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Als Konkurrentenklage wird ein in der Regel verwaltungsrechtlicher Rechtsstreit bezeichnet, bei dem Private vor den Verwaltungsgerichten Schutz gegen ihre (wirtschaftlichen) Konkurrenten suchen.
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Praktisch liegt die Relevanz der Unterscheidung zwischen privatrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Staatshaftung vor allem in teilweise stark unterschiedlichen Verjährungsfristen.
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Insgesamt besitzen 201 Gemeinden sehr unterschiedlicher Größe das Recht, sich Stadt zu nennen (Stadtrecht); nur bei den 15 Statutarstädten ist dies von verwaltungsrechtlicher Bedeutung.
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Staatliches Handeln wurde darin aus staats- und verwaltungsrechtlicher, finanzwissenschaftlicher, sozial- bzw. verwaltungswissenschaftlicher und geschichtswissenschaftlicher Perspektive behandelt.
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Hier wird aus verwaltungsrechtlicher Sicht beschrieben, wann die Versicherungsaufsichtsbehörde bzw. eine gegebenenfalls zuständige Landesaufsichtsbehörde wegen nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigung der Belange der Versicherungsnehmer durch einen Verwaltungsakt eingreifen darf.
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Der Trennungsgrundsatz ist ein planungsrechtliches Optimierungsgebot und Leitziel verwaltungsrechtlicher Abwägung bei der Bauleitplanung.
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