Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Gesamthandsvermögen“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

das Ge·sạmt·hands·ver··gen

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Jede Person hat einen ideellen Anteil am Gesamthandsvermögen, nicht dagegen an den einzelnen zum Vermögen gehörenden Gegenständen (körperliche Gegenstände (Sachen) und nichtkörperliche Gegenstände (Rechte) wie z. B. Forderungen).
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Nur sofern ausnahmsweise der Buchwert des erworbenen Gesellschaftsanteils dem Kaufpreis entspricht, wird die Beteiligung des neu eingetretenen Gesellschafters am Gesamthandsvermögen entsprechend abgebildet.
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Die Wirtschaftsgüter der Sonderbilanzen gehören zum Gesamtvermögen (nicht: Gesamthandsvermögen) der Gesellschaft.
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1466 einigte sich Thonis mit seinen Geschwistern auf eine Aufteilung ihres Gesamthandsvermögens.
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Das Gesamthandsvermögen ist rechtlich selbständig und losgelöst vom sonstigen Privatvermögen der Gesamthänder.
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