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Definitionen von „Kassenbuch“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

das Kạs·sen·buch <-s, Kassenbücher>

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Zudem ermöglicht das Kassenbuch die Angabe über die Steuerhöhe und deren Betrag sowie zusätzliche Anmerkungen zum dazu gehörigen Beleg.
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Es muss kein Kassenbuch geführt werden.
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Zahlreiche Programme zur Rechnungsstellung bieten als Zusatzfunktion ein Kassenbuch.
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Dieses wird vom Kassenprüfer geprüft, mögliche Unterschiede zwischen dem Kassenbuch und dem tatsächlichen Kassenbestand sind die Kassendifferenz.
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Eintragungen in einem Kassenbuch, welches die Jahre 1795–1817 abdeckt, sind zum Teil nur sehr allgemein gehalten, wie etwa „Vor Ware“.
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Der buchhalterische Kassenbestand ergibt sich aus dem Anfangsbestand des Bestandskontos (Kassenbuch) zuzüglich der Einzahlungen und abzüglich der Auszahlungen, die zusammen einen Endbestand ergeben.
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Aufwand und Ertrag werden auf direktem Wege aus Depotauszügen, Gehaltsabrechnungen, Kassenbüchern u. ä.
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Das Kassenbuch muss gemäß gesetzlicher Vorgaben geführt werden.
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Der Betriebsvermögensvergleich setzt eine periodengerechte Gewinnermittlung durch doppelte Buchführung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kassenbuch, Inventur) voraus.
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Wie aus dem Kassenbuch, das damals noch „Auflagenbuch“ hieß, hervorgeht, war der Mitgliederstamm des Vereins Ende 1913 infolge der Einberufung zum Militär von 23 bis auf 14 Mitglieder geschrumpft.
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