Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Obligation“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die Ob·li·ga·ti·o̱n <-, -en>

1. veralt.

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Die zwischenzeitlich neu aufgenommenen Prioritäts-Obligationen wurden später durch den Verkauf der Aktien abgelöst.
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Die Obligationen waren frühestens nach Ablauf von drei Jahren einlösbar, der Zinsertrag fiel den Gläubigermächten zu.
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Dieser Titel behandelt das Erlöschen der Obligationen, wobei der Schwerpunkt auf den Sonderfällen liegt.
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Kommunalobligationen sind meist als Inhaberschuldverschreibung vorgesehen, so dass diese höchste Form der Fungibilität eine formlose Übertragung der Obligationen auf den Erwerber ermöglicht.
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Zu Beginn wurde das Geld weitgehend in staatliche Obligationen investiert, die mit der Zeit immer weniger Geld abwarfen.
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Trotz der Verdoppelung des Aktienkapitals, der Ausgabe zusätzlicher Obligationen und der Aufnahme einer Hypothek rutschte das Unternehmen 1876 in die roten Zahlen.
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Für eine ökonomische Enzyklopädie aus dem Jahr 1806 hieß „Obligo so viel wie Obligation“; sie setzte das Obligo als Verbindlichkeit mit der Schuldverschreibung gleich.
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Ihr eiserner Grundsatz sei dabei gewesen: ein Drittel Immobilien, ein Drittel Aktien, ein Drittel Obligationen.
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Jede Obligation hatte einen Nennwert von 200 Franken.
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Im Normalfall erlischt eine Obligation durch Erfüllen der einzelnen Forderungen.
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