Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „gehört“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

gẹrn, gẹr·ne <lieber, am liebsten> ADV

Getrenntschreibung → R 4.8

Getrenntschreibung → R 4.9

Zusammenschreibung → R 4.6

Zusammenschreibung → R 4.7

I . ge·hö̱·ren VERB ohne OBJ

1.

etwas gehört jdm
Das Buch gehört mir.
Wem gehört die Jacke da?

II . ge·hö̱·ren VERB mit SICH

das Hö̱·ren <-s>

I . hö̱·ren VERB mit OBJ/ohne OBJ jd hört etwas

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Heute gehört die Anlage zu den Hoffnungstaler Anstalten, die hier eine Beratungsstelle für Suchtkranke eingerichtet haben.
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Zur Kirchenausstattung gehört der Kanzelaltar an der östlichen Längsseite mit Kniebänken und seitlichen Durchgängen.
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Zum Begriff positiven Rechts gehört danach, dass das Unterlassen eines rechtlich gebotenen Verhaltens rechtlich organisierte Zwangsmaßnahmen nach sich ziehen kann.
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Die von ihr schriftlich hinterlassene Lebensgeschichte gehört zu den bedeutenden religiösen Zeugnissen.
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Die Eingehung von Kursrisiken gehört bei Kreditinstituten zum Betriebszweck.
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Der Dichter gibt zu, dass er selbst zu dieser Gesellschaftsschicht gehört.
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Bis auf wenige Ausnahmen gehört bei Motorrädern ein Ständer zur Grundausstattung.
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Die Mehrzahl der Singstimmen gehört zu den mittleren Stimmlagen.
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Heute gehört es zum Berufsethos des Restaurators, eben nicht originale Echtheit vortäuschen zu wollen.
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Neben Fährte und Unterordnung gehört dazu der Schutzdienst.
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