Die ersten konkreten Planungen blieben bei der Absichtserklärung Kleinbauern als „natürliche Verbündete“ und Gutsbesitzer als unerwünscht zu betrachten.
Bei der Vielzahl an Absichtserklärungen gehen dann die wirklich in Konstruktion und mit Chancen auf Betrieb befindlichen Projekte im "weissen Rauschen" unter.
Ob diese musikalische Subskription nur unverbindliche Absichtserklärungen oder schon juristisch verbindliche Vertragsabschlüsse waren, ist ebenfalls noch nicht erforscht.
Zwar gab es mit den „Frankenthaler Beschlüssen“ der Kultusministerkonferenz (1970) eine einstimmige Absichtserklärung der Bundesländer, doch setzte sich diese Reform nicht durch.
Vieles im Aktionsplan sind Absichtserklärungen, die sich unmöglich innerhalb von zwei Jahren umsetzen lassen, z. B. „die Sicherung der Rechte und Interessen der Bauern“.